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Gastro und 7% Umsatzsteuer

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einen ersten Schritt zur Entlastung der Unternehmen vorgenommen.

Die Absenkung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie war jedoch noch nicht enthalten.

Dieser Punkt war im Koalitionsvertrag vereinbart und wird derzeit noch beraten. Das geht aus einer Antwort (BT-Drucks 21/687) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Dabei geht es um die genaue Umsetzung der Umsatzsteuersenkung. Getränke sollen von der Steuersenkung auf 7 % ausgenommen sein. Aufpassen muss man somit auf das Verhältnis, z. B. bei Milchmixgetränken. Der bürokratische Aufwand würde dennoch sinken, da für Speisen keine Unterscheidung in Außerhausverkäufe und Verzehr vor Ort mehr vorgenommen werden müsste

Registrierkassenpflicht kommt?

So steht es zumindest im Koalitionsvertrag. Geplant ist eine Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027 für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von 100.000 €. Gleichzeitig wollen die Koalitionspartner allerdings die Bonpflicht abschaffen.

Kritik kommt vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV). Er moniert, dass
Entscheidungen erkenntnisbasiert getroffen werden sollen und gibt zu bedenken,
dass erst Klarheit über die Eckdaten sowie die Rahmenbedingungen geschaffen werden sollte.

Betrifft die Umsatzgrenze beispielsweise nur die Barumsätze oder alle Umsätze oder nur Umsätze, die der USt unterliegen?

In welchen Branchen könnte sich eine Registrierkassenpflicht technisch schwierig
gestalten oder den Aufwand nicht rechtfertigen?

Hier hat der DStV die Stichwörter Verkaufsstellen ohne Stromversorgung und
Verkaufsmobile genannt, für die z. B. im Nachbarland Österreich bei einer Registrierkassenpflicht Ausnahmen gelten.

Außerdem mahnt der DStV, den Umstellungsaufwand nicht zu unterschätzen. Die
Einführung zum 01.01.2027 stellt entsprechend eine sehr sportliche Frist dar

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